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GEMA bei selbstgeschriebenen Sätzen
Hallo Ihr Lieben, Ihr kennt das sicher alle, dass man Notensätze hat, die irgendein liebes Posaunenchormitglied mal geschrieben hat und niemand weiß. wo der Ursprung dieses Satzes ist. Was muss man bei einem Kirchenkonzert dann angeben? Titel- wenn bekannt. Verfasser der Melodie- wenn bekannt. Und dann? Es gibt keinen Verlag. Der Name des Satzkomponisten sagt niemanden etwas. Vor ca zwei Jahren habe ich danach gesucht, wer " Hold me " kennt. Es gab niemanden, denn wie ich im Nachhinein erfahren habe, hat ein Bekannter von mir das Stück geschrieben und diesem Stück diesen Titel gegeben. Was gibt man bei einem Konzert da an, um die GEMA zufrieden zu stellen.? In diesem Jahr möchten wir ein Stück spielen, dass vor 40 Jahren mal ein Schlager in den Niederlanden war. 40 Jahre habe ich es nicht gehört und jetzt einen selbstgeschriebenen Bläsersatz bekommen. Was muss ich tun, um abgesichert diesen Satz spielen zu können. Es gibt keinen Verlag und keinen Verfasser- nur den Titel " Halleluja". Toll- davon gibt es etliche Fassungen und keine stimmt mit diesem Stück überein. Alleine im Gesasngbuch gibt es ja schon " Halleluja " genug. Dazu kommt noch Händel, Grieg, Bach........ Bitte gebt mir doch einen Rat, denn ich habe viele Stücke, die von Bekannten selbst geschrieben wurden und sehr schön sind, ohne dass ich den Urheber kenne und die es in keinem Verlag gibt. Liebe Grüße Beate
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17.05.2009 16:55 Uhr
Ehemaliges Mitglied 411
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