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GEMA bei selbstgeschriebenen Sätzen

Hallo Ihr Lieben,
Ihr kennt das sicher alle, dass man Notensätze hat, die irgendein liebes Posaunenchormitglied mal geschrieben hat und niemand weiß. wo der Ursprung dieses Satzes ist. Was muss man bei einem Kirchenkonzert dann angeben? Titel- wenn bekannt. Verfasser der Melodie- wenn bekannt. Und dann? Es gibt keinen Verlag. Der Name des Satzkomponisten sagt niemanden etwas.
Vor ca zwei Jahren habe ich danach gesucht, wer " Hold me " kennt. Es gab niemanden, denn wie ich im Nachhinein erfahren habe, hat ein Bekannter von mir das Stück geschrieben und diesem Stück diesen Titel gegeben. Was gibt man bei einem Konzert da an, um die GEMA zufrieden zu stellen.?
In diesem Jahr möchten wir ein Stück spielen, dass vor 40 Jahren mal ein Schlager in den Niederlanden war. 40 Jahre habe ich es nicht gehört und jetzt einen selbstgeschriebenen Bläsersatz bekommen. Was muss ich tun, um abgesichert diesen Satz spielen zu können. Es gibt keinen Verlag und keinen Verfasser- nur den Titel " Halleluja". Toll- davon gibt es etliche Fassungen und keine stimmt mit diesem Stück überein. Alleine im Gesasngbuch gibt es ja schon " Halleluja " genug. Dazu kommt noch Händel, Grieg, Bach........
Bitte gebt mir doch einen Rat, denn ich habe viele Stücke, die von Bekannten selbst geschrieben wurden und sehr schön sind, ohne dass ich den Urheber kenne und die es in keinem Verlag gibt.
Liebe Grüße
Beate


  
17.05.2009 16:55 Uhr

Ehemaliges Mitglied 411
Ehemaliges Mitglied 411

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Gema und konsorten

Hallo Beate,
Die Gema vertritt die Urheberrechte vieler Komponisten, und fordert Tantiemen für diese Leistung oft aber unberechtigt.
Tatsache ist, daß die Gema aber die Verletzung von Urheberrecht nachweisen muß, und daß Sie befugt ist
dieses Werk zu schützen.
Ich bin kein Jurist, soweit ich weiß sind aber eigene Kompositionen und Sätze Gema- frei, solange man sie nicht selber schützt oder der Gema beitritt.
In diesem Zusammenhang
Wie wäre es mit einem Halleluja von Beate Kocur?


  
03.02.2010 12:27 Uhr

Ehemaliges Mitglied 1139
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gema.de

Hallo zusammen,
die Gema-Gebühren sind für verschiedene Anlässe und Rahmenbedingungen aufgeführt: gema.de.
Jede Kirchengemeinde kann mit der Gema einen Jahres-Pauschalvertrag abschließen, wodurch sie dann für jedwede Musik im Gottesdienst oder ein Konzert mit Lesung (gottesdienstähnlich) kostenbefreit ist.
Gute Chancen von der Gema nichts zu hören, hat man wenn das Konzert keinen Eintritt kostet oder die Werke allesamt klassischer Natur sind. 70 Jahre nach dem Tod erlischt nämlich die Vertretung der Komponisten durch die Gema.

Soweit mein Kenntnisstand.


  
20.02.2010 09:40 Uhr

Ehemaliges Mitglied 304
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